Rechtsschutzversicherung

Steckbrief

Diese Versicherung übernimmt Anwalts- und Prozesskosten in Zusammenhang mit einer rechtlichen Auseinandersetzung. Grundlage ist hierbei die Änderung der Rechtslage bzw. der Vorwurf, gegen Recht verstoßen zu haben. Die Bedingungen sind komplex und daher ist es für den Laien auf den ersten Blick nicht erkennbar, ob ein Sachverhalt versichert ist oder nicht. Dazu muss das juristische Sachgebiet an sich versichert sein (Mietrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht usw.) und die Definition des Leistungsfalles muss erfüllt sein. Es ist also nicht so, wie die Werbung suggeriert, dass man nur seine „A…Card“ hinlegt und alles bezahlt wird.

Beispiele

Kündigungsschutzklage, anwaltliche Vertretung nach einem Verkehrsunfall oder bei einem Bußgeldverfahren, Widerspruch gegen Betriebskostenabrechnung.

Tipps

Vor dem Gang zum Anwalt empfiehlt sich, beim Versicherer oder Betreuer zu erfragen, ob die Sache überhaupt versichert ist. Ansonsten läuft man Gefahr, zahlreiche Schadenfälle aktenkundig zu machen, von denen einige nicht gedeckt sind. In der Schadenstatistik eines Vertrages zählen jedoch alle Schadenfälle – auch solche ohne Zahlung. Und eine schlechte Schadenstatistik kann zur „Sanierung“ des Vertrages (Beitragserhöhung, Erhöhung der Selbstbeteiligung) oder gar zur Kündigung führen.

Vereinbaren Sie in Ihrem Vertrag eine Selbstbeteiligung (bspw. 150,- Euro je Schadenfall); so sparen Sie Beiträge und verhindern (auch psychologisch), dass Sie wegen jeder kleinen Sache einen Rechtsstreit anfangen.

Während eines Rechtsstreites den Anwalt wechseln kann teuer werden. Denn die Versicherung rechnet jede Leistung nur einmal ab – aber bei einem Wechsel entstehen meist doppelte Kosten in einigen Bereichen.