Haftpflichtversicherung

Steckbrief

Versichert sind Schadenersatzansprüche, die gegen Sie gestellt werden. Die Haftpflichtversicherung prüft diese juristisch und befriedigt sie oder wehrt sie ab, falls sie nicht berechtigt sind.

Beispiele

Sie stoßen beim Besuch aus Versehen eine Vase um, die zu Bruch geht. Der Gastgeber hat nun einen berechtigten Schadenersatzanspruch gegen Sie, den die Versicherung übernimmt.

Sie werden als Radfahrer beschuldigt, ein parkendes Auto beschädigt zu haben – sind sich aber keiner Schuld bewusst. Ihre Haftpflichtversicherung kümmert sich um die Prüfung und ggf. Abwehr der Ansprüche.

Tipps

Niemals Schuldeingeständnisse abgeben oder Entschädigung leisten; dies führt zum Verlust des Versicherungsschutzes. Den Schaden Ihrer Versicherung melden und dies so dem Anspruchsteller mitteilen.

Entschädigt wird der Zeitwert, denn nur auf diesen hat der Geschädigte einen gesetzlichen Anspruch. Er kann ja durch den Schaden nicht besser gestellt werden, indem eine beschädigte Sache zum Neuwert ersetzt wird, die schon gebraucht war (es sei denn die beschädigte Sache war neu).

Schäden an gemieteten, geliehenen und gepachteten Sachen sind generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. In neueren Policen sind jedoch Mietsachschäden an Immobilien (Mietwohnung, Hotel etc.) gedeckt.

Wer kleine Kinder unter 7 hat, sollte darauf achten, dass „deliktunfähige Kinder“ mit versichert sind.